Die schul, -ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurse sowie Jugendintegrationskurse haben das Ziel, die Schul- beziehungsweise Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit wiederherzustellen. Dies kann auf zwei Weisen umgesetzt werden:
Unsere Ziel
Die Gründe für Benachteiligungen die einen Einfluss auf Schul-, Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit haben sind vielfältig. Diese Hürden sollen abgebaut werden.
Soziale Kompetenzen und Werte spielen in unserer Gesellschaft, in der es auf Kooperation und Kommunikation ankommt, eine ausschlaggebende Rolle und sollen vermittelt und gefördert werden.
Anstelle der Unterschrift des Teilnehmenden stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:
Zu bevorzugen ist die Variante, die für die Lehrkraft und den Teilnehmenden am praktikabelsten ist.
Gefördert werden Maßnahmen für schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie die Teilnahme an Jugendintegrationskursen, die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert werden. Darüber hinaus können auch innovative niederschwellige Kurse und Maßnahmen gefördert werden, die zur (Wieder-)Herstellung der Schul- beziehungsweise Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit beitragen.
Zuwendungsempfangende sind die Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen.
Als Lehrkraft kommen bevorzugt Personen in Frage,
Die neu geschaffenen Kurse sollten Elemente der Deutschförderung und der beruflichen Orientierung enthalten sowie darüber hinaus zum Beispiel Kenntnisse in Englisch, Mathematik oder in Schlüsselqualifikationen vermitteln.
Für die Kurse, die für die Teilnehmenden der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ neu geschaffen werden, gelten folgende Rahmendbedingungen:
Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf ist begleitend die Nutzung des Coachings (Förderbaustein 1) möglich.
Sie können ohne Probleme in Anspruch genommen werden. Bemessungsgrundlage ist hier die Pauschale von 3,90 Euro pro Teilnehmenden und Stunde.
Die Zielgruppe der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ ist von der Teilnahme an den allgemeinen Integrations- und Alphabetisierungskursen des BAMF ausgeschlossen. Die Teilnahme kann auch nicht in Form sogenannter „Selbstzahler“ gefördert werden.
Anträge für die Förderbausteine 1-4 sollen bis spätestens 31.01.2020 (Ordnungsfrist) gestellt werden und sind bis spätestens zum 31.03.2020 (Ausschlussfrist) zu stellen. Anträge, die bis zum 31.01.2020 eingereicht werden, werden vorrangig geprüft.
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Bewilligungszeitraumes, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen. Der Nachweis über die Beschäftigung des eingesetzten Personals erfolgt durch Vorlage des Arbeitsvertrages oder durch schriftliche Anweisung zum Personaleinsatz. Der Nachweis der Teilnahme ist durch eine monatliche Erklärung der Lehrkraft zu erbringen, in der die durchgeführten Unterrichtsstunden zu dokumentieren sind. Diese ist von der Lehrkraft beziehungsweise dem Zuwendungsempfangenden durch Unterschrift zu bestätigen.
Downloads
Der Förderantrag für den Förderbaustein 4 und weitere Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg zur Verfügung: