
F4. Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse
Die schul, -ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurse sowie Jugendintegrationskurse haben das Ziel, die Schul- beziehungsweise Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit wiederherzustellen. Dies kann auf zwei Weisen umgesetzt werden:
- In Form von innovativen niederschwelligen Kursen und Maßnahmen, die neu geschaffen werden und Elemente der Deutschförderung und beruflichen Orientierung enthalten sowie zum Beispiel Kenntnisse in Englisch, Mathematik oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
- In Form von Jugendintegrationskursen, die vom BAMF angeboten werden, aber für die Zielgruppe bislang nicht zugänglich sind.

Unsere Ziele
Hürden abbauen
Die Gründe für Benachteiligungen die einen Einfluss auf Schul-, Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit haben sind vielfältig. Diese Hürden sollen abgebaut werden.
Schlüsselqualifikationen vermitteln
Soziale Kompetenzen und Werte spielen in unserer Gesellschaft, in der es auf Kooperation und Kommunikation ankommt, eine ausschlaggebende Rolle und sollen vermittelt und gefördert werden.
FAQ - Förderbaustein 4 Schul- ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse
Die Sprachstandermittlung sollte idealerweise im Rahmen des Kurses stattfinden und über die Pauschale P 4 finanziert werden.
Sie kann aber auch vorab in Form eines Testes oder einer Prüfung durch Dritte oder mittels kostenpflichtiger Testverfahren erfolgen.
Entsprechend der Richtlinie sind als projektbezogene Sachausgaben ausschließlich Prüfungsgebühren zuwendungsfähig. Entsprechend des Aufrufes erfolgt die Förderung beim Förderbaustein 4 über die Pauschale P 4 (37,50 Euro pro Unterrichtsstunde). Zudem sind aber auch Prüfungsgebühren auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Ausgaben förderfähig.
Doppelförderungen sind zu vermeiden. Das heißt, entweder erfolgt die Sprachstandermittlung im Rahmen der bewilligten Unterrichtstunden, die über die Pauschale P 4 finanziert werden oder sie erfolgt vorab außerhalb der bewilligten Unterrichtsstunden. Hier gilt dann das Realkostenerstattungsprinzip. Die Kosten müssen durch Belege nachgewiesen werden.
Anstelle der Unterschrift des Teilnehmenden stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:
- Die Bestätigung der Durchführung des Unterrichts wird vom Teilnehmenden mit seinem Namen, Datum des Unterrichtstags und Namen der Lehrkraft unter Angabe der Bezeichnung des Förderbausteins entweder per Mail, WhatsApp oder SMS nachgewiesen.
- Ein Screenshot vom Handy- oder Telefondisplay der Lehrkraft mit geschwärzter Nummer des Teilnehmenden unter Angabe des Unterrichtstags und Namen des Teilnehmenden sowie Name der Lehrkraft unter Angabe der Bezeichnung des Förderbausteins wird auch als Bescheinigung anerkannt.
- Ein Telefonvermerk/Videokonferenzvermerk der Lehrkraft mit Angaben von Datum der Durchführung des Unterrichts und Name des Teilnehmenden, der von der zuweisenden Stelle mitgezeichnet wird, wird ebenfalls als Nachweis akzeptiert. Bei der zuweisenden Stelle kann es sich um den Teilhabermanager*in, dem Träger, die zentrale oder die geschäftsführende Stelle handeln.
Zu bevorzugen ist die Variante, die für die Lehrkraft und den Teilnehmenden am praktikabelsten ist.
Gefördert werden Maßnahmen für schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie die Teilnahme an Jugendintegrationskursen, die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert werden. Darüber hinaus können auch innovative niederschwellige Kurse und Maßnahmen gefördert werden, die zur (Wieder-)Herstellung der Schul- beziehungsweise Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit beitragen.
Zuwendungsempfangende sind die Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen.
Als Lehrkraft kommen bevorzugt Personen in Frage,
- die über ein abgeschlossenes Studium für Deutsch als Fremdsprache (DaF) oder
- Deutsch als Zweitsprache (DaZ) verfügen oder
- ein einschlägiges Studienprogramm DaF/DaZ des Goethe-Instituts abgeschlossen haben.
- rechtsfähige Träger der Volkshochschulen und die nach §14 des Weiterbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen anerkannten Bildungseinrichtungen sowie Träger von Schulen nach §10 Abs. 7 i. V. m. §23 SchulG, die Bildungsgänge zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Weiterbildungskollegs (APO-Wbk) anbieten.
- die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannten Integrationskursträger oder
- anerkannte Träger der Jugendhilfe aus dem Bereich der Jugendberufshilfe mit einschlägigen Erfahrungen
Die neu geschaffenen Kurse sollten Elemente der Deutschförderung und der beruflichen Orientierung enthalten sowie darüber hinaus zum Beispiel Kenntnisse in Englisch, Mathematik oder in Schlüsselqualifikationen vermitteln.
Für die Kurse, die für die Teilnehmenden der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ neu geschaffen werden, gelten folgende Rahmendbedingungen:
- ein Kurs umfasst mindestens 80 und höchstens 1.000 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten).
- ein Kurs dauert mindestens 3 und höchstens 12 Monate.
- ein Kurs hat mindestens 6 und höchstens 18 Teilnehmende.
- jeder Kurs beginnt mit einer Einstufung
- der individuellen Sprachkenntnisse entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen in Deutsch und ggf. darüber hinaus in weiteren Sprachen.
- der individuellen Potentiale in einer stärken und handlungsorientierten Analyse der Bildungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsinteressen.
- ein Kurs soll die vorhandenen Kenntnisse und Kompetenzen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer intensiv weiterentwickeln und ihre Selbstlernfähigkeit fördern.
- der Kursträger schließt mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Vereinbarung über die Teilnahme und das Kursziel im Rahmen einer individuellen Bildungs- und Berufsbiografie.
- bei Auswahl der Teilnehmenden soll die persönliche Motivation und die individuelle Lebenslage Berücksichtigung finden.
- jeder Kurs wird durch eine Prüfung abgeschlossen, deren Ergebnis dokumentiert wird. Bevorzugt werden Kurse gefördert, die zu einem anerkannten Zertifikat führen.
Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf ist begleitend die Nutzung des Coachings (Förderbaustein 1) möglich.
Sie können ohne Probleme in Anspruch genommen werden. Bemessungsgrundlage ist hier die Pauschale von 3,90 Euro pro Teilnehmenden und Stunde.
Die Zielgruppe der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ ist von der Teilnahme an den allgemeinen Integrations- und Alphabetisierungskursen des BAMF ausgeschlossen. Die Teilnahme kann auch nicht in Form sogenannter „Selbstzahler“ gefördert werden.
Anträge für die Förderbausteine 1 – 4 sollen bis spätestens 31.01.2020 (Ordnungsfrist) gestellt werden und sind bis spätestens zum 31.03.2020 (Ausschlussfrist) zu stellen. Anträge, die bis zum 31.01.2020 eingereicht werden, werden vorrangig geprüft.
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Bewilligungszeitraumes, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen. Der Nachweis über die Beschäftigung des eingesetzten Personals erfolgt durch Vorlage des Arbeitsvertrages oder durch schriftliche Anweisung zum Personaleinsatz. Der Nachweis der Teilnahme ist durch eine monatliche Erklärung der Lehrkraft zu erbringen, in der die durchgeführten Unterrichtsstunden zu dokumentieren sind. Diese ist von der Lehrkraft beziehungsweise dem Zuwendungsempfangenden durch Unterschrift zu bestätigen.
Downloads
Der Förderantrag für den Förderbaustein 4 und weitere Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg zur Verfügung:
Hier gelangen Sie zu den Informationen und Downloads zum Förderbaustein 4.
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