Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse9/10A) – mit integrierter Sprachförderung und mit Kursen zu Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“ – hat das Ziel, den Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern. Er richtet sich an die Zielgruppe, die keinen Zugang zu einer Regelschule hat.
Unsere Ziele
Um beruflich gute Perspektiven zu haben, wird als Grundlage ein Schulabschluss benötigt. Daher wird das Nachholen eines Abschlusses ermöglicht. So sollen die Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt entscheidend verbessert werden.
Die Sprachkompetenz ist eine grundlegende Fähigkeit um in der Schule und später im Beruf erfolgreich zu sein und soll bei Bedarf gesteigert werden.
Wer richtig lernt, kann mehr erreichen. Selbstmotivation, Selbstorganisation und Lernstrategien sind Kompetenzen die den Teilnehmenden vermittelt werden sollen.
Anstelle der Unterschrift des Teilnehmenden stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:
Zu bevorzugen ist die Variante, die für die Lehrkraft und den Teilnehmenden am praktikabelsten ist.
Ansprechpartner sind die zuständigen schulfachlichen Dezernate (Oberste Schulaufsicht) in den Bezirksregierungen.
Gefördert werden Maßnahmen für die Teilnahme an Kursen für den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse 9/10a) mit integrierter Sprachförderung sowie flankierender Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“. Hierbei handelt es sich um erweiterte Angebote zum Erwerb von Lern- und Arbeitstechniken sowie von lebensweltlichen, sozialen und anderen Schlüsselkompetenzen. Der Umfang richtet sich nach dem individuellen Förderbedarf der Teilnehmenden, um erfolgreich mit einem Hauptschulabschluss die Maßnahme zu beenden.
Lernorte sind rechtsfähige Träger der Volkshochschulen und die nach §14 des Weiterbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen anerkannten Bildungseinrichtungen sowie Träger von Schulen nach §10 Abs. 7 i. V .m. §23 SchulG, die Bildungsgänge zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Weiterbildungskollegs (APO-Wbk) anbieten.
Zuwendungsempfangende sind die Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen.
Das Angebot soll die schulischen Unterrichtsfächer und Lernbereiche gemäß der Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I an Einrichtungen der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen enthalten. Ergänzend zum Fachunterricht sollen Deutsch als Fremdsprache (DaF/ DaZ) und Kurse zur Stärkung der Kernkompetenz „Lernen lernen“ angeboten werden. Durch die zusätzlichen Angebote sollen Überforderung und Abbrüche vermieden und das Erreichen des Abschlusses unterstützt werden.
Nein, die Durchführung von Schulabschlussklassen an Berufskollegs im Rahmen von "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" ist in Vollzeit nicht möglich. Da die Schulpflicht mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet und die Zielgruppe der Initiative "Durchstarten in Ausbildungund Arbeit" älter als 18 Jahre alt ist dürfen sie die Bildungsgänge der Berufskollegs nicht besuchen.
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Bewilligungszeitraumes, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen. Der Nachweis der Teilnahme ist durch eine monatliche Teilnahmebescheinigung zu erbringen, in der die durchgeführten Unterrichtsstunden und zusätzlichen Kurse zur Sprachförderung und zur Kompetenzentwicklung „Lernen lernen“ zu dokumentieren sind. Dieser ist von der Lehrkraft beziehungsweise dem Zuwendungsempfangenden durch Unterschrift zu bestätigen.
Anträge für die Förderbausteine 1-4 sollen bis spätestens 31.01.2020 (Ordnungsfrist) gestellt werden und sind bis spätestens zum 31.03.2020 (Ausschlussfrist) zu stellen. Anträge, die bis zum 31.01.2020 eingereicht werden, werden vorrangig geprüft.
Downloads
Der Förderantrag für den Förderbaustein 3 und weitere Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg zur Verfügung: