Die niederschwellige, individuelle Beratung und Betreuung der Teilnehmenden im Coaching vor, während und im Anschluss an Fördermaßnahmen ermöglicht und verbessert ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt.
Unsere Ziele
Die Teilnehmenden werden dabei unterstützt ihre Kompetenzen zu erkennen und weiterzuentwickeln, so steigern sie ihre Selbstsicherheit und ihre Chancen auf eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt.
Es werden berufliche Möglichkeiten in den Blick genommen und das Leistungsniveau der Teilnehmenden gefördert, um die Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung zu verbessern.
Individuelle Probleme sollen frühzeitig aufgegriffen und Maßnahme-, Ausbildungs- und Beschäftigungsabbrüche verhindert werden.
Teilhabemanager*innen befassen sich mit der qualitativen und quantitativen Erfassung der Zielgruppe sowie der Bedarfs- und Angebotsanalyse für die Zielgruppe. Sie erheben alle Maßnahmen, die für die Zielgruppe zur Verfügung stehen. Die fallbezogenen Aufgaben von Teilhabemanagement beinhalten aufsuchende Arbeit zur Erreichung der Zielgruppe und klassisches Case Management mit der Erschließung von Hilfen (darunter ggf. auch Coaching) und der hilfeübergreifenden Fallsteuerung im System.
Demgegenüber übernehmen Coaches fallbezogene Aufgaben in Form von aufsuchender Sozialarbeit, niedrigschwelliger individueller Beratung und Betreuung vor, während und im Anschluss an Fördermaßnahmen. Sie können Ansprechpersonen und Helfende bei der Durchführung der Bausteine 2 – 4 sein. Bei Bedarf unterstützen und betreuen sie die Teilnehmenden. Zum Aufgabenspektrum im Coaching siehe auch die Fragen „Welche Ziele sollen durch das Coaching erreicht werden?“ und „Was umfasst das Coaching?“. Zum Aufgabenspektrum der Teilhabemanager/-innen siehe auch „Welche konkreten Aufgaben hat das Teilhabemanagement?".
Anstelle der Unterschrift des Teilnehmenden stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:
Zu bevorzugen ist die Variante, die für den Coach und den Teilnehmenden am praktikabelsten ist.
Gefördert werden Maßnahmen für ein niederschwelliges, individuelles Coaching mit dem Ziel, die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dabei wird ein Betreuungsschlüssel von 1:20 zugrunde gelegt. Für Ein- und Austritte aus der Beratung wird eine gewisse Flexibilität zugelassen, so dass freiwerdende Betreuungsplätze im Coaching nach Möglichkeit nach zu besetzen sind.
Zuwendungsempfangende sind die Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen.
Ja, das ist möglich. Die Kommune ist in diesem Fall dann für den Förderbaustein 1 auch die Fördermittelnehmerin.
Teilhabemanager*innen befassen sich mit der qualitativen und quantitativen Erfassung der Zielgruppe sowie der Bedarfs- und Angebotsanalyse für die Zielgruppe. Sie erheben alle Maßnahmen, die für die Zielgruppe zur Verfügung stehen. Die fallbezogenen Aufgaben von Teilhabemanagement beinhalten aufsuchende Arbeit zur Erreichung der Zielgruppe und klassisches Case Management mit der Erschließung von Hilfen (darunter ggf. auch Coaching) und der hilfeübergreifenden Fallsteuerung im System.
Demgegenüber können Coaches*innen Ansprechpersonen und Helfende bei der Durchführung der Bausteine 2 – 4 sein. Bei Bedarf unterstützen und betreuen sie die Teilnehmenden. Zum Aufgabenspektrum im Coaching siehe auch die Fragen „Welche Ziele sollen durch das Coaching erreicht werden?“ und „Was umfasst das Coaching?“ Zum Aufgabenspektrum der Teilhabemanager/-innen siehe auch „Welche konkreten Aufgaben hat das Teilhabemanagement?
Die Zielgruppe ist in der Richtlinie beschrieben, konkrete Adressatinnen und Adressaten des Coachings sind von den Gegebenheiten und den individuellen Bedarfen vor Ort abhängig.
Mit dem Coaching
Die Beratung und Unterstützung der Teilnehmenden im Coaching kann unter Anwendung vielfältiger sozialpädagogischer Methoden und Techniken sowie Instrumente des Coachings erfolgen und beispielsweise folgende Themen beinhalten:
Der Coach verfügt mindestens über einen Fachhochschul- oder Bachelorabschluss im sozialpädagogischen Bereich, in sozialer Arbeit oder im vergleichbaren Fachbereich oder einen anderen, mindestens dem Niveau 6 des deutschen Qualifikationsrahmens zugeordneten formalen Abschluss und muss mindestens 2 Jahre beruflich tätig gewesen sein. Hiervon kann in Abstimmung mit den für Arbeit beziehungsweise Integration zuständigen Ministerien in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Eine Entscheidung hierüber obliegt der Bewilligungsbehörde.
Die Pauschale von 6.600 Euro wird pro Vollzeitstelle pro Monat gewährt. Sie kann auch anteilig gewährt werden.
Der Zuwendungsempfangende erhält für die Teilnehmenden, die ausschließlich eine Maßnahme des Förderbausteins Coaching besuchen, keine Fahrtkostenpauschale.
Anträge für die Förderbausteine 1-4 sollen bis spätestens 31.01.2020 (Ordnungsfrist) gestellt werden und sind bis spätestens zum 31.03.2020 (Ausschlussfrist) zu stellen. Anträge, die bis zum 31.01.2020 eingereicht werden, werden vorrangig geprüft.
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Bewilligungszeitraumes, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen. Der Nachweis über die Beschäftigung des eingesetzten Personals erfolgt durch Vorlage des Arbeitsvertrages oder durch eine schriftliche Anweisung zum Personaleinsatz. Der Nachweis der Beratungstätigkeit ist durch eine monatliche Erklärung des Coachs zu erbringen, in der die durchgeführten Beratungsstunden zu dokumentieren sind. Diese ist von dem Coach beziehungsweise dem Zuwendungsempfangenden durch Unterschrift zu bestätigen.
Der Betreuungsschlüssel für den Coach liegt bei 1:20. Somit sollte ein Coach grundsätzlich 20 Personen betreuen. In der Praxis können die Ein- und Austritte variieren, sodass nicht in jedem Monat ein Schlüssel von 1:20 eingehalten werden kann. Es ist möglich, auch über die 20 Personen hinaus weitere Personen zuzulassen. Allerdings ändert sich dadurch nichts an der Höhe der Pauschale. Wenn in Ausnahmefällen der Betreuungsschlüssel in einem Monat unter die 20 Personen fällt, ist dies zunächst unschädlich, sofern im Durchschnitt der Betreuungsschlüssel weiterhin bei 1:20 liegt.
Downloads
Der Förderantrag für den Förderbaustein 1 und weitere Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg zur Verfügung: