F1. Coaching

Die niederschwellige, individuelle Beratung und Betreuung der Teilnehmenden im Coaching vor, während und im Anschluss an Fördermaßnahmen ermöglicht und verbessert ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt.

Eine junge Frau beim Coaching
 

Unsere Ziele

Icon "Stärken nutzen"

Stärken nutzen

Die Teilnehmenden werden dabei unterstützt ihre Kompetenzen zu erkennen und weiterzuentwickeln, so steigern sie ihre Selbstsicherheit und ihre Chancen auf eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt.

Icon "Perspektiven aufzeigen"

Perspektiven aufzeigen

Es werden berufliche Möglichkeiten in den Blick genommen und das Leistungsniveau der Teilnehmenden gefördert, um die Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung zu verbessern.

Icon "Abbrüche verhindern"

Abbrüche verhindern

Individuelle Probleme sollen frühzeitig aufgegriffen und Maßnahme-, Ausbildungs- und Beschäftigungsabbrüche verhindert werden.

Coaching in der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ – Aufgabenportfolio

Mit dem Förderbaustein 1 „Coaching“ wird den Teilnehmenden der Landesinitiative eine niedrigschwellige, individuelle Begleitung vor, während und im Anschluss an Fördermaßnahmen – insbesondere bei der Teilnahme an Maßnahmen der Förderbausteine 2, 3 und 4 – angeboten.

Das Ziel ist hierbei die Ermöglichung oder Verbesserung der Zugänge zu Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung und damit die Teilhabe am Arbeitsmarkt mit den Teilnehmenden zu erwirken. Zu diesem Zweck

  • sollen individuelle Probleme frühzeitig aufgegriffen und Maßnahme-, Ausbildungs- und Beschäftigungsabbrüche verhindert werden.
  • wird zur Stabilisierung und Festigung der Teilnehmenden und ihrer Ausbildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit beigetragen.
  • soll das Leistungsniveau der Teilnehmenden gesteigert und eine dauerhafte Eingliederung unterstützt werden.
  • können bei Bedarf auch die Arbeitgeber der Teilnehmenden unterstützt werden.

 

Die Coachinnen und Coaches arbeiten stets fallbezogen mit den Teilnehmenden und können hierbei auch aufsuchend tätig werden. Die Beratung und Unterstützung der Teilnehmenden im Coaching kann unter Anwendung vielfältiger sozialpädagogischer Methoden und Techniken erfolgen und beispielsweise folgende Themen beinhalten:

  • Erkennung, Entwicklung und Förderung von (Schlüssel)Kompetenzen, zum Beispiel:
    • persönliche Kompetenzen (u.a. Motivation, Leistungsfähigkeit, Selbstbild, Selbsteinschätzung, Selbstsicherheit, Selbständigkeit)
    • soziale Kompetenzen (u.a. Kommunikationsfähigkeit, Kooperation und Teamfähigkeit sowie Kritik- und Konfliktfähigkeit)
    • berufliche Kompetenzen (u.a. Lernfähigkeit, Einordnung und Bewertung von Wissen, Arbeitsorganisation, Problemlösungsfähigkeit)
    • interkulturelle Kompetenzen (u.a. Offenheit, Empathie, Verständnis und Toleranz)
  • Empowerment
  • Berufsorientierung und Perspektiventwicklung
  • Konfliktmanagement und Krisenintervention
  • Alltagspraktische Unterstützung (zum Beispiel bei gesundheitlichen Einschränkungen oder Problemlagen im Kontext Wohnen)
  • Netzwerkarbeit zur Verweisberatung

 

In der Förderrichtlinie der Landesinitiative ist zur inhaltlichen Ausgestaltung des Coachings lediglich der folgende Satz aufgeführt: „Gefördert werden Maßnahmen für ein niedrigschwelliges, individuelles Coaching mit dem Ziel, die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen.“  Somit erlaubt die Richtlinie eine flexible Ausgestaltung des Aufgabenportfolios der Coachinnen und Coaches. Erste Erfahrungen bei der Umsetzung der Landesinititative zeigen, dass sich eine Operationalisierung und Ausgestaltung des Coaching-Begriffs auf kommunaler Ebene anbietet, um die Aufgaben bei der Begleitung der Teilnehmenden zielführend unter den verschiedenen Akteuren (Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanagern, Geschäftsführende Stellen und Zentralverantwortliche Stellen, Coaches und Coachinnen) aufzuteilen und diese durchzuführen. Es hat sich als positiv herausgestellt, diese Abstimmungen und Festlegungen gemeinsam mit den Geschäftsführenden bzw. Zentralverantworlichen Stellen und dem Teilhabemanagement zu erarbeiten und regelmäßig überprüfend zu reflektieren. Darüber hinaus können der regelmäßige Austausch zwischen Teilhabemanagement, GfS/ZvS, Coaching und ggf. weiteren Akteuren wie dem Case Management (KIM) in Form von beispielsweise Fallbesprechungen und der Rückkopplung von Ergebnissen auf teilnehmerbezogener und die Initiative betreffender Ebene zur Qualität des Angebots beitragen.

FAQ - Förderbaustein 1 Coaching

Die wichtigsten Fragen & Antworten
(Sachstand: 06.01.2021)

Teilhabemanager*innen befassen sich mit der qualitativen und quantitativen Erfassung der Zielgruppe sowie der Bedarfs- und Angebotsanalyse für die Zielgruppe. Sie erheben alle Maßnahmen, die für die Zielgruppe zur Verfügung stehen. Die fallbezogenen Aufgaben von Teilhabemanagement beinhalten aufsuchende Arbeit zur Erreichung der Zielgruppe und klassisches Case Management mit der Erschließung von Hilfen (darunter ggf. auch Coaching) und der hilfeübergreifenden Fallsteuerung im System.

Demgegenüber übernehmen Coaches fallbezogene Aufgaben in Form von aufsuchender Sozialarbeit, niedrigschwelliger individueller Beratung und Betreuung vor, während und im Anschluss an Fördermaßnahmen. Sie können Ansprechpersonen und Helfende bei der Durchführung der Bausteine 2 – 4 sein. Bei Bedarf unterstützen und betreuen sie die Teilnehmenden. Zum Aufgabenspektrum im Coaching siehe auch die Fragen „Welche Ziele sollen durch das Coaching erreicht werden?“ und „Was umfasst das Coaching?“. Zum Aufgabenspektrum der Teilhabemanager/-innen siehe auch „Welche konkreten Aufgaben hat das Teilhabemanagement?".

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Beschreibung zum Aufgabenportfolio im Coaching.

Anstelle der Unterschrift des Teilnehmenden stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:

  • Die Bestätigung der Beratung durch den Coach wird vom Teilnehmenden mit seinem Namen, Datum der Beratung und Namen des Coaches unter Angabe der Bezeichnung des Förderbausteins entweder per Mail, WhatsApp oder SMS nachgewiesen.
  • Ein Screenshot vom Handy- oder Telefondisplay des Coaches mit geschwärzter Nummer des Teilnehmenden unter Angabe von Datum der Beratung und Namen des Teilnehmenden sowie Namen des Coaches unter Angabe der Bezeichnung des Förderbausteins wird auch als Bescheinigung anerkannt. 
  • Ein Telefonvermerk/Videokonferenzvermerk des Coaches mit Angaben von Datum der Beratung und Name des Teilnehmenden, der von der zuweisenden Stelle mitgezeichnet wird, wird ebenfalls als Nachweis akzeptiert. Bei der zuweisenden Stelle kann es sich um den Teilhabermanager*in, dem Träger, die zentrale oder die geschäftsführende Stelle handeln. 

Zu bevorzugen ist die Variante, die für den Coach und den Teilnehmenden am praktikabelsten ist.

Gefördert werden Maßnahmen für ein niederschwelliges, individuelles Coaching mit dem Ziel, die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dabei wird ein Betreuungsschlüssel von 1:20 zugrunde gelegt. Für Ein- und Austritte aus der Beratung wird eine gewisse Flexibilität zugelassen, so dass freiwerdende Betreuungsplätze im Coaching nach Möglichkeit nach zu besetzen sind.

Zuwendungsempfangende sind die Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen.

Ja, das ist möglich. Die Kommune ist in diesem Fall dann für den Förderbaustein 1 auch die Fördermittelnehmerin.

Die Zielgruppe ist in der Richtlinie beschrieben, konkrete Adressatinnen und Adressaten des Coachings sind von den Gegebenheiten und den individuellen Bedarfen vor Ort abhängig.

Mit dem Coaching

  • wird eine Betreuung sowie Begleitung der Teilnehmenden vor, während und im Anschluss an Fördermaßnahmen ermöglicht (zum Beispiel im Anschluss an den Förderbaustein berufsbegleitende Qualifizierung und/oder Sprachförderung oder den Baustein nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses).
  • sollen individuelle Probleme frühzeitig aufgegriffen und Maßnahme-, Ausbildungs- und Beschäftigungsabbrüche verhindert werden.
  • wird zur Stabilisierung und Festigung der Teilnehmenden und ihrer Ausbildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit beigetragen.
  • soll das Leistungsniveau der Teilnehmenden gesteigert und eine dauerhafte Eingliederung unterstützt werden.
  • können bei Bedarf auch die Arbeitgeber der Teilnehmenden unterstützt werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Beschreibung zum Aufgabenportfolio im Coaching.

Die Beratung und Unterstützung der Teilnehmenden im Coaching kann unter Anwendung vielfältiger sozialpädagogischer Methoden und Techniken sowie Instrumente des Coachings erfolgen und beispielsweise folgende Themen beinhalten:

  • Erkennung, Entwicklung und Förderung von (Schlüssel)Kompetenzen, zum Beispiel:
    • persönliche Kompetenzen (u. a. Motivation, Leistungsfähigkeit, Selbstbild, Selbsteinschätzung, Selbstsicherheit, Selbständigkeit)
    • soziale Kompetenzen (u. a. Kommunikationsfähigkeit, Kooperation und Teamfähigkeit sowie Kritik- und Konfliktfähigkeit)
    • berufliche Kompetenzen (u. a. Lernfähigkeit, Einordnung und Bewertung von Wissen, Arbeitsorganisation, Problemlösungsfähigkeit)
    • interkulturelle Kompetenzen (u. a. Offenheit, Empathie, Verständnis und Toleranz)
  • Berufsorientierung
  • Konflikt- und Krisenintervention
  • Alltagspraktische Unterstützung

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Beschreibung zum Aufgabenportfolio im Coaching.

Der Coach verfügt mindestens über einen Fachhochschul- oder Bachelorabschluss im sozialpädagogischen Bereich, in sozialer Arbeit oder im vergleichbaren Fachbereich oder einen anderen, mindestens dem Niveau 6 des deutschen Qualifikationsrahmens zugeordneten formalen Abschluss und muss mindestens 2 Jahre beruflich tätig gewesen sein. Hiervon kann in Abstimmung mit den für Arbeit beziehungsweise Integration zuständigen Ministerien in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Eine Entscheidung hierüber obliegt der Bewilligungsbehörde.

Die Pauschale von 6.600 Euro wird pro Vollzeitstelle pro Monat gewährt. Sie kann auch anteilig gewährt werden.

Der Zuwendungsempfangende erhält für die Teilnehmenden, die ausschließlich eine Maßnahme des Förderbausteins Coaching besuchen, keine Fahrtkostenpauschale.

Anträge für die Förderbausteine 1 – 4 sollen bis spätestens 31.01.2020 (Ordnungsfrist) gestellt werden und sind bis spätestens zum 31.03.2020 (Ausschlussfrist) zu stellen. Anträge, die bis zum 31.01.2020 eingereicht werden, werden vorrangig geprüft.

Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Bewilligungszeitraumes, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen. Der Nachweis über die Beschäftigung des eingesetzten Personals erfolgt durch Vorlage des Arbeitsvertrages oder durch eine schriftliche Anweisung zum Personaleinsatz. Der Nachweis der Beratungstätigkeit ist durch eine monatliche Erklärung des Coachs zu erbringen, in der die durchgeführten Beratungsstunden zu dokumentieren sind. Diese ist von dem Coach beziehungsweise dem Zuwendungsempfangenden durch Unterschrift zu bestätigen.

Der Betreuungsschlüssel für den Coach liegt bei 1:20. Somit sollte ein Coach grundsätzlich 20 Personen betreuen. In der Praxis können die Ein- und Austritte variieren, sodass nicht in jedem Monat ein Schlüssel von 1:20 eingehalten werden kann. Es ist möglich, auch über die 20 Personen hinaus weitere Personen zuzulassen. Allerdings ändert sich dadurch nichts an der Höhe der Pauschale. Wenn in Ausnahmefällen der Betreuungsschlüssel in einem Monat unter die 20 Personen fällt, ist dies zunächst unschädlich, sofern im Durchschnitt der Betreuungsschlüssel weiterhin bei 1:20 liegt.

Downloads

Der Förderantrag für den Förderbaustein 1 und weitere Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg zur Verfügung:
 

Hier gelangen Sie zu den Informationen und Downloads zum Förderbaustein 1.

Förderbaustein 1

Hier gelangen Sie zur Übersicht aller Förderbausteine.

alle Förderbausteine auf einen Blick

Finden Sie jetzt Ihre kommunale Ansprechperson!

ZUR NRW-KARTE