Fachliche Hinweise zum Auslaufen des Teilhabemanagements
(Förderbaustein 6) am 30.06.2022 und zum Auslaufen der Initiative „Gemeinsam klappt´s“ am 31.12.2022

Die Förderung des Teilhabemanagements (THM) endete zum 30.06.2022. Die Initiative „Gemeinsam klappt’s“ (GK) im Rahmen der Bündniskerngruppe, der Geschäftsführenden Stelle und der Intention der koordinierten Unterstützung der Zielgruppe „junge Geduldete und Gestattete“ lief am 31.12.2022 aus. Die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ wird bis zum 30.06.2023 fortgeführt, sodass insbesondere die Zielgruppe der 18-27-jährigen Geduldeten und Gestatteten weiterhin die Möglichkeit hat, an den bestehenden Förderbausteinen teilzunehmen.

Zudem ist eine Beratung und Begleitung in vielen Fällen weiterhin notwendig und hilfreich für die Zielgruppe. Bitte prüfen Sie gemeinsam mit Ihren Partnern vor Ort, ob und wie diese im Rahmen der Landesinitiative und/oder durch andere Strukturen weiter aufrechterhalten werden können. Ein weiteres Ziel ist es, die Erfahrungen aus dem Teilhabemanagement in Bezug auf die Bedarfe und die Zugänge zur Zielgruppe zu sichern und in kommunale Strukturen, beispielsweise das „Kommunale Integrationsmanagement“ (KIM), zu überführen. Informationen zum Kommunalen Integrationsmanagement NRW finden Sie auf der Internetseite des Landesintegrationsministeriums unter https://www.mkffi.nrw/kommunales-integrationsmanagement-nrw-0.

Im Rahmen von KIM werden in 2022 landesweit Case Management-Stellen geschaffen. Daher ist es grundsätzlich möglich, dass ein Teil der Aufgaben, die bisher vom Teilhabemanagement übernommen wurden, nun vom Case Management durchgeführt werden kann. Sofern die Kommune es entsprechend vorsieht, kann ein Teil dieser neuen Stellen durch ehemalige Teilhabemanager*innen besetzt werden, wodurch der Wissenstransfer und die kontinuierliche Begleitung der Zielgruppe erleichtert werden würden. Darüber hinaus ist eine enge Abstimmung der Aufgabenwahrnehmung zwischen Geschäftsführender Stelle und KIM-Koordination angeraten. Einige Kommunen haben zudem bereits gute Erfahrungen mit Austauschformaten gemacht, die die Case Manager*innen und die Umsetzenden der Förderbausteine 1-4 (u. a. die Coach*innen) einbeziehen.

Hinweis:  Die unterhalb dieses Info-Kastens folgenden fachlichen Informationen zum Teilhabemanagement wurden nicht mehr aktualisiert oder redaktionell bearbeitet. Sie entsprechen dem Sachstand bis zum 30.06.2022 (Ausnahme FAQ – siehe unten).

Teilhabemanagerin unterstützt Geflüchtete

F6. Teilhabemanagement (Gemeinsam klappt's)

Im Rahmen der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ haben Kommunen, welche im Rahmen der Initiative „Gemeinsam klappt’s“ eine geschäftsführende Stelle eingerichtet haben, die Möglichkeit, Stellen für Teilhabemanager/Teilhabemanagerinnen zu beantragen. Die Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager sollen die Bedarfe der Geflüchteten ermitteln, ihnen Wege der Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung aufzeigen und dabei ihre lebensweltliche Situation berücksichtigen sowie ihre Motivation steigern.

 

Unser Ziel

Icon "Unterstützung aus einer Hand"

Unterstützung aus einer Hand

Das Teilhabemanagement soll die Bedarfe und Angebote vor Ort konkretisieren und steuern.

Welche konkreten Aufgaben hat das Teilhabemanagement?

Zielgruppe für Teilhabemanagement

Die Zielgruppe entspricht derjenigen der Landesinitiative Gemeinsam klappt‘s (s. u.): Teilhabemanagement richtet sich an junge volljährige Geflüchtete im Alter von 18 bis 27 Jahren (s. Förderkonzept), die sich mit Duldung (vorrangige Zielgruppe) oder Gestattung in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen aufhalten.

Aufgabenprofil für Teilhabemanagement

Teilhabemanagement rekurriert auf den Handlungsansatz Case Management und richtet sich damit mit konkreter Fallarbeit an Personen der Zielgruppe. Das Ziel ist, Geduldeten oder Gestatteten adäquate Förderstrukturen anzubieten und über Zwischenschritte zur Stabilisierung der Lebenssituation beizutragen. Mit der Integration in eine Qualifizierung, Ausbildung oder Beschäftigung soll schließlich eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts erreicht werden. Die Förderkonzeption benennt dazu im Einzelnen folgende Teilaufgaben:

  • Qualitative und quantitative Erfassung der Zielgruppe.
  • Bedarfs- und Angebotsanalyse für die Zielgruppe im Hinblick auf Integration in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung.
  • Erfassung und Dokumentierung aller Maßnahmen die in „Gemeinsam klappt’s“, aber auch in anderen Förderlinien für die Zielgruppe zur Verfügung stehen.
  • Klassisches Casemanagement auf der Grundlage der Empfehlungen zum Handlungskonzept Case Management der Frankfurt University of Applied Sciences. Dabei handelt es sich um eine rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung und Vermittlung an die jeweils zuständigen Stellen entsprechend der jeweils lebenslagenbezogenen Bedarfe der Zielgruppe. Zielrichtung ist über die Erreichung von Zwischenschritten zur Stabilisierung der Lebenssituation die Integration in Qualifizierung, Ausbildung oder Beschäftigung.
  • Schließlich ist im Rahmen von Case Management über aufsuchende Sozialarbeit sicherzustellen, dass tatsächlich alle Personen der Zielgruppe erreicht werden - auch diejenigen, die über eine reine Komm-Struktur nicht angesprochen werden – und ihnen Teilhabemanagement angeboten wird.
  • Unterstützung der Geschäftsführenden Stelle bzw. Bündniskerngruppe bei der Angebotsentwicklung auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Einzelfallberatung.

Oberste Zielsetzung im Rahmen des Teilhabemanagements ist es, möglichst alle jungen Geflüchteten, insbesondere die Geduldeten zwischen 18 und 27 Jahren anzusprechen, ihnen Angebote zur Bildung und Ausbildung zu unterbreiten und sie zur Mitwirkung und Beteiligung im Rahmen der Bausteine von Durchstarten zu motivieren.

Wo ist das Teilhabemanagement eingebettet?

Das Teilhabemanagement ist in die Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ eingebettet und stellt den Förderbaustein 6 dar. Kommunen, welche im Rahmen der Initiative „Gemeinsam klappt’s“ eine geschäftsführende Stelle eingerichtet haben, haben die Möglichkeit, Stellen für Teilhabemanager und Teilhabemanagerinnen zu beantragen.

Die Kommunen der Initiative „Gemeinsam klappt’s“ unterstützen Flüchtlinge, die keinen Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch haben, nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, nicht an Sprach- und Integrationskursen teilnehmen oder eine Ausbildung machen können und damit keinerlei Perspektive für ihre berufliche Qualifizierung haben.

Die Teilhabemanager und Teilhabemanagerinnen sind wesentlich für die Konkretisierung der Bedarfe und Angebote vor Ort, da im Rahmen eines rechtskreisübergreifenden Casemanagements Hilfeleistungen aus einer Hand gesteuert und aufeinander aufgebaut werden können. Damit nimmt das Teilhabemanagement eine Schlüsselrolle in der Vernetzung ein.

Das Teilhabemanagement bei einer Unterhaltung

Die 6 Umsetzungsbausteine
der Landesinitiative „Gemeinsam klappt's“

Jugendliche werden von einer Teilhabemanagerin gecoacht

Wer beteiligt sich an „Gemeinsam klappt's“?

Insgesamt beteiligen sich an „Gemeinsam klappt’s“ 21 der 22 kreisfreien Städte, 24 von 31 Kreisen (einschließlich der Städteregion Aachen) mit insgesamt 253 kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie sechs Städte und Gemeinden ohne ihren Kreis. Vor Ort haben geschäftsführende Stellen Bündnisse unter anderem mit der Kommune, Bildungsträgern, Jugendmigrationsdiensten, Berufskollegs, örtlichen Ausländerbehörden und Jobcentern gegründet sowie Bedarfs- und Bestandsanalysen durchgeführt. Zusätzliche Maßnahmen können durch die Förderbausteine der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ angeboten werden. „Gemeinsam klappt’s“ gibt in 6 Umsetzungsbausteinen Anregungen für eine gute Praxis in den Kommunen.

Die Wissenschaftliche Begleitung des Teilhabemanagements

FAQ - Förderbaustein 6 Teilhabemanagement (Gemeinsam klappt's)

Die wichtigsten Fragen & Antworten
(Sachstand: 06.01.2021)

Teilhabemanager*innen befassen sich mit der qualitativen und quantitativen Erfassung der Zielgruppe sowie der Bedarfs- und Angebotsanalyse für die Zielgruppe. Sie erheben alle Maßnahmen, die für die Zielgruppe zur Verfügung stehen. Die fallbezogenen Aufgaben von Teilhabemanagement beinhalten aufsuchende Arbeit zur Erreichung der Zielgruppe und klassisches Case Management mit der Erschließung von Hilfen (darunter ggf. auch Coaching) und der hilfeübergreifenden Fallsteuerung im System.

Demgegenüber übernehmen Coaches fallbezogene Aufgaben in Form von aufsuchender Sozialarbeit, niedrigschwelliger individueller Beratung und Betreuung vor, während und im Anschluss an Fördermaßnahmen. Sie können Ansprechpersonen und Helfende bei der Durchführung der Bausteine 2 – 4 sein. Bei Bedarf unterstützen und betreuen sie die Teilnehmenden. Zum Aufgabenspektrum im Coaching siehe auch die Fragen „Welche Ziele sollen durch das Coaching erreicht werden?“ und „Was umfasst das Coaching?“. Zum Aufgabenspektrum der Teilhabemanager/-innen siehe auch „Welche konkreten Aufgaben hat das Teilhabemanagement?".

Die Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager können direkt bei den Kommunen oder bei Partnerorganisationen, zum Beispiel der Freien Wohlfahrtspflege oder einem Zweckverband angesiedelt werden, aber nicht bei den Jugendmigrationsdiensten (JMD), weil das von Seiten des Bundes als Doppelförderung bewertet werden würde. Die Entscheidung darüber, wer wo eingesetzt wird, trägt die Kommune.

Die Anzahl der Stellen, die beantragt werden können, orientiert sich am FlüAG-Schlüssel. Pro 100 geduldeter geflüchteter Menschen im Alter von 18 bis einschließlich 27 Jahre wird eine Stelle gefördert (Schlüssel 1:100). Kreisfreie Städte, Kreise und kreisangehörige Städte und Gemeinden mit einer geschäftsführenden Stelle erhalten zur Umsetzung des Teilhabemanagements jedoch mindestens eine halbe Stelle. Bei 75 zu betreuenden Personen und mehr ist davon auszugehen, dass der Aufwand vor Ort die Förderung für einen vollen Stellenanteil rechtfertigt.

Es wird aktuell eine Datenbank erarbeitet, die den Kommunen zur Verfügung gestellt wird. Diese soll die Passgenauigkeit von Angebot und Nachfrage für den Bildungsverlauf der einzelnen Geflüchteten stärken.

Dies muss individuell in der Kommune organisiert werden.

Nein. Die Anzahl der THM richtet sich nach der Anzahl der Geduldeten, die bei der ersten Antragstellung zugrunde lag. Diese Zahl der ersten Antragstellung „friert ein“.

Nein, es können nur Personalausgaben abgerechnet werden.

Nein, Antragsteller für Baustein 1 – 5 und Baustein 6 sind nicht unbedingt identisch. Auch Kommunen, die kein Teilhabemanagement haben, können einen Antrag für die Bausteine 1 – 5 Stellen.

Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent, das heißt Haushaltssicherungskommunen können bei Baustein 6 (Teilhabemanagement) einen Eigenanteil von nur 10 Prozent erbringen.

Straftäter sind ausgeschlossen. Personengruppen, die nicht mitwirken, werden nicht kategorisch ausgeschlossen.

Bei der Fortsetzung jährlich wiederkehrender, ganzjähriger Maßnahmen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Ausgaben bereitgestellt worden sind und eine Änderung der Fördervoraussetzungen nicht eingetreten ist, handelt es sich um eine Fortsetzungsmaßnahme. Der Antrag muss bereits in 2019 gestellt und bewilligt worden sein.

Der Jugendliche wird auch bei einem Rechtskreiswechsel weiterhin durch den Teilhabemanager begleitet. Wäre dies nicht der Fall könnten Prozesserfolge nicht nachhaltig dargestellt werden.

Hierfür ist eine gute Kooperation und Kommunikation mit der Ausländerbehörde ein erfolgversprechender Ansatz. In der Regel wirken die Ausländerbehörden in „Gemeinsam klappt's“ in der Bündniskerngruppe mit.

Die Kooperation mit der Ausländerbehörde ist zwingend, um die Straftäter auszuschließen.

Downloads

Der Förderantrag für den Förderbaustein 6 und alle Förderbausteine auf einen Blick stehen Ihnen auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür unsere Verlinkung:
 

Hier gelangen Sie zu den Informationen und Downloads zum Förderbaustein 6.

Förderbaustein 6

Hier gelangen Sie zur Übersicht aller Förderbausteine.

alle Förderbausteine auf einen Blick

Nähere Informationen zur wissenschaftlichen Begleitung können Sie dem Informationsblatt entnehmen:

Informationsblatt wissenschaftliche Begleitung

Das Handbuch zum Teilhabemanagement können Sie direkt auf dieser Seite herunterladen:

Handbuch zum Teilhabemanagement

Eine Übersicht zu zertifizierten Instituten, die in/um NRW Case-Management-Weiterbildungen (mit Abschlusszertifikat) anbieten, finden Sie hier:

Übersicht zertifizierte Institute mit NRW Case-Management-Weiterbildungen

Informationen zum Projekt „Aus eigener Kraft“, seine Einbettung in die Landesinitiative und das dem zugrunde liegende Empowermentverständnis sowie bisherige und geplante Projektaktivitäten können Sie der folgenden Zwischendokumentation entnehmen. 

Zwischendokumentation der Aktivitäten im Projekt „Aus eigener Kraft“ (Stand: 24.06.2020)

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Die Förderung des Teilhabemanagements (Förderbaustein 6) endete am 30.06.2022. Die Initiative „Gemeinsam klappt’s“ lief zum 31.12.2022 aus.