Umsetzungsbaustein 1 - Lokale Bündnisse
Die Kommunen schaffen lokale Bündnisse für junge volljährige Geflüchtete, um eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zu erreichen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Dabei ist zu prüfen, ob bereits bestehende Bündnisse (bspw. zur Arbeitsmarktintegration) genutzt werden können, um jungen volljährigen Geflüchteten Angebote zu machen, die ihre Integrationschancen verbessern. Zudem ist zu überprüfen, ob zusätzliche Strukturen erforderlich sind, um dieses Ziel zu erreichen.
Die geschäftsführende Stelle muss die entscheidenden Akteure (u.a. Jobcenter, Agentur für Arbeit, Ausländerbehörde, Flüchtlingsberatung, Schulaufsicht, Sozial- und Jugendamt) im Rahmen einer Bündniskerngruppe beteiligen und ihre Beiträge zu der Initiative koordinieren. Wer diese Aufgaben erfüllt, entscheiden die Kommunen in eigener Verantwortung. Die Federführung liegt bei einem Mitglied des Verwaltungsvorstands.
Die Bündniskerngruppe trifft Entscheidungen über die Arbeitsschritte in der Kommune (Kreis, kreisangehörige Stadt oder Gemeinde, kreisfreie Stadt). Sie entscheidet außerdem, ob bestimmte Themen in Unterarbeitsgruppen behandelt werden müssen, welche Akteure jeweils einzubinden sind und wie die Informationsrückflüsse innerhalb des Gesamtprozesses nutzbar gemacht werden können.
Wichtig ist, mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass von Anfang an auch die Sichtweisen und Belange der jungen volljährigen Geflüchteten einbezogen werden.
Umsetzungsbaustein 2 - Datenlage verbessern
Bei der Verbesserung der Datenlage geht es vor allem darum, dass sich die Kommunen über die Größenordnung der Zielgruppe, ihre aufenthalts- und sozialrechtliche Lage vor Ort Klarheit verschaffen und damit die Wissensbasis verbessern, um gezielte Maßnahmen zu ergreifen, die den Bedarfen der Zielgruppe gerecht werden. Für die Datenerhebung und Analyse sollen interkommunal vergleichbare Standards entwickelt werden.
In diesem Kontext ist zu klären, wie ein möglichst reibungsloser Datenfluss zwischen den zuständigen Ämtern gewährleistet werden kann. Nur so können alle in den Prozess involvierten Ämter auf derselben Datengrundlage agieren und Verzögerungen und Fehlentscheidungen vermeiden.
Umsetzungsbaustein 3 - Bedarf analysieren
Damit die Integrationsprozesse zielgenau geplant werden können, ist zu ermitteln, welche Bedarfe die Zielgruppe z.B. hinsichtlich des Informationsstands zum Bildungs- und Ausbildungssystem, zu Sprachförderung, Case Management, Berufsberatung oder auch ehrenamtlicher Begleitung hat. Dabei ist zu prüfen, inwieweit die jungen volljährigen Geflüchteten an diesem Prozess beteiligt werden können. Ein Erfahrungsaustausch mit den Menschen, die junge volljährige Geflüchtete beraten und begleiten (haupt- und ehrenamtlich), ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Gelingensfaktor.
Eine summarische Zusammenfassung individueller Bedarfsanalysen ist hilfreich, um eine zielgruppenbezogene Förderkette zu entwickeln und nicht die Trägerperspektive in den Mittelpunkt der Abstimmung und Planung zu stellen. Die Heterogenität der Zielgruppe erfordert einen lebensweltlichen Ansatz, denn es gibt viele Einflussfaktoren auf den Integrationsprozess. Zu diesen zählen z.B. der Aufenthaltsstatus, die Gesundheit, der Lebensunterhalt, aber auch die Kinderbetreuung und die Erreichbarkeit der Arbeitsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Neben der Integration in Arbeit sind Faktoren der gesellschaftlichen Teilhabe beim Integrationsprozess zu bedenken. Zivilgesellschaftliche Akteure (Sport- und Kulturvereine etc.) spielen hier eine wichtige Rolle. Es ist zu fragen, wie Begegnungsräume zwischen jungen volljährigen Geflüchteten und Aufnahmegesellschaft organisiert werden können, um einer gleichberechtigten Integration und Teilhabe näher zu kommen.
Umsetzungsbaustein 4 - Angebotsanalyse
Es besteht die Notwendigkeit, Transparenz über bestehende Strukturen, Verantwortlichkeiten und Angebote zu schaffen. Dabei müssen alle Angebote – auch nicht zielgruppenspezifische – einbezogen werden, damit das Paradigma, das Regelsystem zu öffnen, aufrechterhalten und weiterentwickelt wird. Ausgehend von den gelungenen Ansätzen gilt es, die Fragen der Optimierung von Angeboten und Strukturen zu klären. Dabei ist zu würdigen, dass viele Angebote für die Zielgruppe von ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern geleistet werden. Ihr Engagement gilt es wertzuschätzen.
Umsetzungsbaustein 5 - Planung zielführender Maßnahmen
Von den Bedarfen der Zielgruppe und einem Abgleich mit vorhandenen Angeboten ausgehend erfolgt eine koordinierte Planung von qualitativ hochwertigen Angeboten und Maßnahmen, um Förderlücken zu schließen und gleichzeitig „Maßnahme-Karrieren“ zu erkennen und zu vermeiden. Es sollte zu einem fachlichen Standard werden, stets zu überprüfen, inwieweit Maßnahmen und Beratungsprozesse die geflüchteten Menschen stärken, um in der für sie neuen Gesellschaft (oder in ihrem Heimatland) ein selbstbestimmtes Leben zu führen (Empowerment).
Bei der Integration in Ausbildung, Studium und Arbeit spielen eine Vielzahl an Faktoren eine Rolle. Neben Informationsangeboten zu dem Bildungs- und Ausbildungssystem in Deutschland geht es um die Anerkennung von Zeugnissen (Schulabschlüsse, berufliche Bildung und Studium), die Kompetenzfeststellung, ausbildungsbegleitende Unterstützungsangebote, aber auch um die Unterstützung der Arbeitgeber bei Fragen der Arbeitsmarktintegration. Es ist notwendig, dass ausreichend Angebote zur Verfügung stehen, die unabhängig vom Rechtsstatus der Zielgruppe genutzt werden können. Es ist zu prüfen, welche Strukturen es gibt, um junge volljährige Geflüchtete bei den Übergängen zu begleiten. Hierbei ist von einem individualisierenden Ansatz auszugehen, denn es muss versucht werden, für jeden zugewanderten Menschen die für ihn individuell passende Maßnahme zu finden. Der Fokus sollte auf den Schnittstellen und Übergängen von einem System zum anderen liegen. Bei jedem Angebot und bei jeder Maßnahme muss die individuelle Anschlussperspektive mitgedacht werden. Neue Möglichkeiten dazu geben die sechs Förderbausteine der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“.
Umsetzungsbaustein 6 - Evaluation
Es ist notwendig, alle Maßnahmen und Prozesse auf ihre Wirksamkeit in Bezug auf die Verbesserung der Integrationschancen der jungen volljährigen Geflüchteten zu evaluieren und entsprechend darzustellen. Die Evaluation soll prozessbegleitend angelegt und auf einer regelmäßigen Rückkopplung zwischen Wissenschaft und Praxis basieren. So sollen die lokalen Prozesse unterstützt und weiterentwickelt und die Beteiligten angeregt werden, ihr Handeln immer wieder zu überprüfen. Eine landesweite Evaluation wird durchgeführt vom Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen.