Arbeitgeber

Arbeitsmarktsituation und Unterstützungsmöglichkeiten von Durchstarten in Ausbildung und Arbeit

Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist eine der großen Herausforderungen für die Wirtschaft in NRW. Immer mehr Beschäftigte gehen in Rente, gleichzeitig sinkt die Zahl der Schulabgänger*innen, die sich für eine duale Ausbildung interessieren.

Der Arbeitsmarkt wandelt sich weiter von einem Arbeitgebermarkt in einen Arbeitnehmermarkt. Arbeitgeber*innen stehen mehr denn je vor der Herausforderung, qualifizierte und motivierte Mitarbeitende für ihr Unternehmen zu finden.

Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund sind hier ein zusätzliches Potenzial, das es zu erschließen gilt. Die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ kann hierbei mit ihren Angeboten unterstützen, die Fachkräftelücke zu mindern und gleichzeitig die soziale und berufliche Integration der geflüchteten Menschen zu fördern.

Die Förderbausteine, die zur Verfügung stehen, sind sowohl auf die Vorbereitung als auch auf die Begleitung während einer Ausbildung oder Beschäftigung ausgerichtet.

Vorteile der Landesinitiative
 

Das bietet die Initiative für Arbeitgebende:

  • Gewinnung von qualifizierten und motivierten Mitarbeitenden und Auszubildenden
  • Klärung von bürokratischen Angelegenheiten, insbesondere in Bezug auf den Aufenthaltsstatus
  • Abbau von allgemeinen und beruflichen Sprachbarrieren zwischen Beschäftigten und Betrieb
  • Förderung der interkulturellen Zusammenarbeit im Betrieb
  • Unterstützung Ihrer geflüchteten Beschäftigten bei der Bewältigung von Schwierigkeiten in Ihrem Betrieb, in der Berufsschule oder im privaten Bereich
  • Bei Bedarf Begleitung der Arbeitgebenden und Beschäftigten durch Coaches. Dadurch können Ausbildungsabbrüche verhindert und Beschäftigungsverhältnisse stabilisiert werden.
     

Für Ihre Auszubildenden und Beschäftigten bieten wir
u. a. folgende Unterstützung an:

  • Sprachförderung in Kursen und/oder am Arbeitsplatz
  • Qualifizierungsangebote on the job
  • Nachhilfeunterricht, der sich an den Berufsschulinhalten orientiert
  • Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfungen
  • Unterstützung bei beruflichen, schulischen, betrieblichen und privaten Herausforderungen
  • Motivationssteigerung durch ein individuelles Coaching

Mein Kontakt zur Landesinitiative vor Ort

ZUR NRW-KARTE

Ihre Ansprechpartnerin für die Agenturen für Arbeit und Jobcenter in NRW:
 

Frau Karin Christine Schmidt
Beraterin Ausbildungsmarkt
Bereich 220 – Berufseinstieg und Teilhabe ermöglichen
Telefon: 0211 4306 340
E-Mail: Nordrhein-Westfalen.Berufseinstieg-ermoeglichen@arbeitsagentur.de  
Bundesagentur für Arbeit
Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen  
Josef-Gockeln-Straße 7
40474 Düsseldorf

Erfolgsgeschichten


Junge Geflüchtete in Arbeit und Ausbildung bringen - Videos erzählen ihre Geschichten

Fünf junge Geflüchtete berichten in einer Video-Serie, wie sie mit Hilfe der Landesinitiative "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" ihren Weg in Ausbildung und Arbeit finden.

Zusätzliche Erfolgsgeschichten

Alle Teilnehmer der Kampagne

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Weitere gute Beispiele und Tutorials:

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FAQ

An Menschen mit individuellem Unterstützungsbedarf, insbesondere junge Geflüchtete im Alter von 18 bis 27 Jahren. Geduldete und Gestattete bilden weiterhin die Hauptzielgruppe der Landesinitiative. Anerkannte Geflüchtete mit Aufenthaltstitel und SGB-II-Bezug oder auch Zugewanderte aus Südosteuropa bilden die sekundäre Zielgruppe.

Personen in einem laufenden Asylverfahren dürfen nur einer Beschäftigung nachgehen, wenn diese in der Aufenthaltsgestattung der betroffenen Person ausdrücklich vermerkt ist. Bei Aufnahme einer Arbeit, Ausübung einer betrieblichen Ausbildung oder eines Praktikums muss bei der Ausländerbehörde eine Beschäftigungserlaubnis beantragt werden. Geduldete Personen können nach dreimonatigem Aufenthalt nach kommunaler Zuweisung, geduldete Personen mit Wohnverpflichtung in Unterbringungseinrichtungen nach 6 Monaten Aufenthalt eine Beschäftigungserlaubnis beantragen. Ausgenommen sind davon Personen aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“.

Die 3+2-Regelung ermöglicht es Geflüchteten, die die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, mit einem negativ beschiedenen Asylantrag eine begonnene Berufsausbildung in Deutschland abzuschließen und im Anschluss eine zweijährige Beschäftigung auszuüben. Rechtsgrundlage ist § 60c Aufenthaltsgesetz.

Mit Hilfe der Einstiegsqualifizierung (EQ) haben Unternehmen die Möglichkeit, im Rahmen eines sechs- bis zwölfmonatigen sozialversicherungspflichtigen Langzeitpraktikums, ihren zukünftigen Auszubildenden kennenzulernen und auf den angestrebten Ausbildungsberuf vorzubereiten. Die Zeit der EQ kann auf die Ausbildungszeit angerechnet werden.

BETRIEBE erhalten mit der Assistierten Ausbildung (AsA) die erforderlichen Hilfestellungen bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung der Ausbildung oder der Einstiegsqualifizierung, die Begleitung im Betriebsalltag zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses oder der Einstiegsqualifizierung, Unterstützung des betrieblichen Ausbildungspersonals in Vorbereitung auf und bei der Umsetzung der betrieblichen Berufsausbildung oder der Einstiegsqualifizierung. Die Unterstützung wird dabei individuell an den Bedürfnissen Ihres Betriebes ausgerichtet.

Die AUSZUBILDENDEN erhalten mit der AsA Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, Hilfen zur Förderung fachtheoretischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Unterstützung zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Auch hier orientiert sich die Unterstützung am individuellen Förderbedarf der Auszubildenden.

Die Teilnahme an der AsA kann zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung beginnen. Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben unberührt. Als feste Bezugsperson steht Ihnen bzw. Ihrer/ Ihrem Auszubildenden eine Ausbildungsbegleiterin/ ein Ausbildungsbegleiter während der gesamten Förderdauer zur Seite. Die Maßnahme kann auch eine Vorphase beinhalten, in der Betrieb und künftige Nachwuchskraft sich kennenlernen und weitere Unterstützung vom Bildungsträger erhalten können. Die Kosten der Maßnahme werden durch die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter vollständig getragen.

Mit dem Eingliederungszuschuss werden Betriebe unterstützt, wenn von der neuen Arbeitskraft eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist. Diese Leistung bedeutet: Arbeitsagentur oder Jobcenter zahlen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss soll die geringere Leistung der Arbeitskraft ausgleichen. Er ist zeitlich befristet. Förderhöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab. Zu beachten ist, dass der Eingliederungszuschuss beantragt werden muss, bevor die/die neue Mitarbeiter(in) die Arbeit aufnimmt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit und im Schaubild vom NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge. 

Informationsmaterialien


Netzwerk integrieren Flüchtlinge (NUIF): Das Netzwerk unterstützt Betriebe aller Größen, Branchen und Regionen, die geflüchtete Menschen beschäftigen oder sich ehrenamtlich engagieren wollen.

Willkommenslotsen: seit 2016 unterstützen sogenannte „Willkommenslotsen“ Betriebe bei der Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung.

Berufsanerkennung: Anabin – das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen.

Geflüchtete: Arbeitsmarktzugang und – Förderung. Ein Leitfaden für Mitarbeitende von Arbeitsagentur und Jobcenter.

Bridge Bleiberecht:  unterstützt bei der schulischen und beruflichen Orientierung und Vermittlung in Schule, Ausbildung, Praktikum und Arbeit durch Beratung und Qualifizierung. Begleitend helfen wir bei psychologischen, sozialen und rechtlichen Problemen.

Begriffserklärungen  zum Aufenthaltsrecht

Information der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten für Arbeitgeber

Ausbildungs-Duldung (3+2-Regelung) - ein Überblick:  Landesamt für Einwanderung.

Vokabel-App - die kostenlose Sprach-App für Schule, Ausbildung und Beruf

BAMF Kurzanalyse: Geflüchtete machen Fortschritte bei Sprache und Beschäftigung.

BAMF Kurzanalyse:  Spracherwerb und soziale Kontakte schreiten bei Geflüchteten voran.

Übersicht zum Asyl- und Aufenthaltsrecht

Übersicht zur Einbürgerung und Tilgungsfristen im Bundeszentralregister

ERFOLGREICH INTEGRIEREN/Potenziale Geflüchteter nutzen

IAB Forum:  Ausbildung während der Pandemie: Junge Geflüchtete brauchen mehr denn je professionelle Unterstützung.

Artikel: Geflüchtete Menschen erfolgreich integrieren: Maßnahmen und Initiativen.

FAQ der BDA  zu aufenthaltsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen (Stand 13. Juni 2022).

Engagement von Unternehmen bei der Integration  von Flüchtlingen Erfahrungen, Hemmnisse und Anreize (Studie aus 2017).

Informationsseite der Bundesagentur für Arbeit (BA) für Unternehmen