Mit der Richtlinienänderung vom 30.08.2021 wurde u. a. der Durchführungszeitraum der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ auf den 30.06.2023 verlängert.
Projektträger des Förderbaustein 5 haben die Möglichkeit, ihr Projekt an die verlängerte Laufzeit der Gesamtinitiative anzupassen und eine ausgabenneutrale Laufzeitverlängerung zu beantragen. Vorbehaltlich zur Verfügung stehender freier Mittel besteht in begründeten Einzelfällen auch die Möglichkeit, zusätzliche Mittel zu beantragen.
Die Ministerien bitten die Projektträger bis zum 17. Dezember 2021 (Dienstschluss) um Rückmeldung, ob und wie viele zusätzliche Mittel zur Umsetzung der Initiative benötigt werden.
Weitere wichtige und hilfreiche Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Ministerien.