Mit in Kraft treten der Richtlinienänderung vom 30.08.2021 sind zugleich die Pauschalen für die Förderbausteine 3 und 4 rückwirkend zum 01.01.2021 erhöht worden und der Durchführungszeitraum der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ wurde auf den 30.06.2023 verlängert.
Eine weitere Änderung der Richtlinie befindet sich aktuell in Abstimmung. Geplant ist die Ausweitung der primären Zielgruppe um einige Gruppen der Geflüchteten aus den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes sowie die anteilige Förderung von Ausgaben für eine den Teilnehmenden leihweise zur Verfügung gestellte IT/EDV-Ausstattung.
Durch die bereits in Kraft getretenen und geplanten Richtlinienänderungen kann es zu einer Überarbeitung der Finanz- und Maßnahmeplanung in den Kommunen kommen. Um eine zielführende Mittelverteilung für alle Kommunen vornehmen zu können, bitten das MAGS NRW und das MKFFI NRW die beteiligten Kommunen freundlich um Rückmeldung bis zum 17. Dezember 2021 (Dienstschluss) bezüglich der tatsächlich benötigten Mittel.
Nähere und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Ministerien samt Anlage.