Mit Inkrafttreten der Richtlinienänderung vom 30.11.2021 ist die Ausweitung der primären Zielgruppe um einige Gruppen der Geflüchteten aus den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes sowie die anteilige Förderung von Ausgaben für eine den Teilnehmenden leihweise zur Verfügung gestellte IT/EDV-Ausstattung umgesetzt worden. Die Förderung der Pauschale für IT/EDV-Ausstattung ist rückwirkend zum 1. Januar 2021 zugelassen.
Die aktuelle Richtlinie finden Sie in der Rubrik „Service“ unter dem Reiter „Richtlinie und Antragsdokumente“. Änderungen der Richtlinie sind im verlinkten Dokument farblich hervorgehoben.