Neuer NRW-Erlass zur Stärkung der Bleiberechte veröffentlicht

MKJFGFI NRW stärkt die Bleibeperspektive für die in NRW lebenden, gut integrierten geduldeten Menschen

Nachdem die Bundesregierung am 6. Juli 2022 einen ersten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Aufenthaltsrechts auf den Weg gebracht hat (Einführung des „Chancen-Aufenthaltsrechts“), hat die Landesregierung NRW dies zum Anlass genommen, einen neuen Erlass zur Stärkung der Bleiberechte zu veröffentlichen. Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI NRW) stärkt mit diesem Erlass unmittelbar die Bleibeperspektive für die Gruppe der seit mehr als fünf Jahren in Nordrhein-Westfalen lebenden, gut integrierten geduldeten Menschen. Die Bezirksregierungen, Ausländerbehörden und Zentralen Ausländerbehörden sind bereits informiert.

Die Pressemitteilung des MKJFGFI NRW mit dem Statement von Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, finden Sie hier. In der Pressemitteilung befinden sich auch Verlinkungen zum Erlass der Landesregierung sowie zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Hierzu das MAGS NRW: „Wir begrüßen diesen Erlass ausdrücklich. Er stellt ein positives Signal für die Teilnehmenden von Durchstarten in Ausbildung und Arbeit dar, so dass sich eine intensivere Nutzung der Qualifizierungsbausteine - in Form der damit einhergehenden Integrationsfortschritte -  vorteilhaft auf deren Bleibeperspektive auswirken kann. Auch um weitere Teilnehmende für die Landesinitiative zu gewinnen, kann der Erlass einen zusätzlichen Anreiz darstellen.“

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