In Ergänzung zur Richtlinie 5.4.2. wird festgehalten, dass Kinderbetreuungskosten auch für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gewährt werden können.
Das Vorliegen eines Unfallversicherungschutzes ist im Einzelfall zu prüfen. Nähere Informationen finden Sie im Bereich FAQ-Allgemein.